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Malerinnen und Maler erhalten grosszügige Unterstützung vom Gimafonds

Gute Nachrichten für weiterbildungswillige Malerinnen und Maler, Gipserinnen und Gipser: Der Gimafonds unterstützt Studierende in «Gestaltung im Handwerk» und «Farbgestaltung am Bau» grosszügig und unkompliziert. Gestalterische Weiterbildung lohnt sich.

Die Entschädigung für Gestalterinnen im Handwerk beträgt:
CHF 7000.- für den Vorbereitungslehrgang zur BP und
12'000.- für den Vorbereitungslehrgang zur HFP.

Farbgestalterinnen und Farbgestalter erhalten CHF 26'300.– vom Gimafonds. (CHF 29'300.– mit Unterstützungspflicht)

Anspruchsberechtigte Selbständige jeweils 50%

Bedingung für die Auszahlung ist, dass Sie in einem Arbeitsverhältnis stehen und dem Berufsbeitrag Gimafonds unterstellt sind sowie regelmässig und grundsätzlich während mindestens sechs Monaten vor Kursbeginn und ohne Unterbruch Beiträge bezahlt haben.

Beachten Sie das geltende Reglement des Gimafonds (insb. Anspruchsberechtigung Art. 2) und nehmen Sie direkt mit dem Gimafonds Kontakt auf, um Ihre Anspruchsberechtigung und die Höhe der Entschädigung abzuklären.

www.gimafonds.ch

(Änderungen vorbehalten)


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